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Schweigepflicht

Was bedeutet?

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigeplicht

Alle Informationen und alles, was im therapeutischen Kontext geschieht wird von mir vertraulich behandelt. Niemand erhält Auskünfte über die Person oder die Behandlung, es sei denn, es liegt eine persönlich ausgestellte Schweigepflichtentbindung vor.

Genau das gleiche gilt bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Als Kinderpsychologin habe ich Schweigepflicht, d.h. niemand erhält Auskünfte über den/die Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/Bezugspersonen bzw. der/die volljährige Jugendliche selbst entbindet mich von der gesetzlichen Schweigepflicht und wünscht die Kontaktaufnahme von mir zu Dritten, z.B. Lehrer*in oder Ärzt*in. 

Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde ich als Psychotherapeutin entbunden bin.

imagen de una sesión de terapia para adultos en Palma