Unter Umständen wird in familiengerichtlichen Verfahren ein psychologisches Gutachten erforderlich, das dem Familiengericht als eine Grundlage für seine Entscheidung dient.
Im Vordergrund steht bei meiner Begutachtung in Familienangelegenheiten stets das Kind mit seinen spezifischen Bedürfnissen und Interessen.
Die psychologischen Verfahren, die diagnostisch zur Anwendung gelangen, sind auf den jeweiligen Fall bezogen, wissenschaftlich abgesichert, entstammen u.a. der Bindungsforschung, der Entwicklungspsychologie und der Kinderspieltherapie.
Ich arbeite lösungsorientiert, das heißt: ich biete eine stark am Kindes- und Familienwohl orientierte psychologische und soziale Beratung an, die das Ziel hat, Kompromisse schon vor dem gerichtlichen Urteil vorzubereiten.
Als Gutachterin habe ich den gerichtlichen Auftrag, neutral und objektiv ein umfassendes Bild über die Verhältnisse der betroffenen Kinder und Eltern zu urteilen. Die Beurteilung erfolgt aus psychologischer Sicht um dem Gericht eine Empfehlung auszusprechen, die dem Kindeswohl am besten entspricht.
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